Mitarbeitervertretung


Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist im kirchlichen Bereich das Gremium, das in der Industrie Betriebsrat und in der staatlichen Verwaltung Personalrat heißt; die Aufgaben sind auch mit denen von Betriebs- und Personalrat vergleichbar.
Die MAV ist ansprechbar für alle egal ob geringfügig oder vollzeitbeschäftigt.

Wir setzen uns ein:
•    Bei Fragen zu Dienstanweisungen
•    Bei Fragen zur Gleichstellung
•    Bei Problemen am Arbeitsplatz
•    uvm.

Was machen wir als MAV?
•    Wir streben eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber an.
•    Wir achten darauf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich und gerecht behandelt werden.
•    Wir treten für eine gute Zusammenarbeit ein und stärken das Verständnis für den kirchlichen Auftrag der Einrichtung.
•    Wir nehmen Anregungen und berechtigte Beschwerden entgegen und wirken durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf Erledigung hin.
•    Wir fördern die berufliche Eingliederung und Entwicklung Schutzbedürftiger, so z. B. der schwerbehinderten oder ausländischen Kolleginnen und Kollegen.
•    Wir setzen uns für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung ein.
•    Wir regen Maßnahmen an, die der Einrichtung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen.

Welche Rechte hat die MAV?
Die Mitarbeitervertretung sieht unterschiedliche Beteiligungsrechte vor:
Zustimmung / Anhörung / Mitberatung / Informationsrecht

Nur mit Zustimmung der MAV sind betriebliche Regelungen zulässig wie z. B.:
•    Einstellungen
•    die längerfristige Änderung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
•    die Planung und Durchführung von Veranstaltungen
•    die Festlegung von Richtlinien zum Urlaubsplan und zur Urlaubsregelung
•    die Einführung von Beurteilungsrichtlinien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
•    die Einführung von Anwendungen technischer Einrichtungen zur Verhaltens- oder Leistungsüberwachung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Nur mit Zustimmung der MAV können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z. B.:
•    eingruppiert
•    höhergruppiert
•    rückgruppiert
•    über die Altersgrenze hinaus weiterbeschäftigt
•    versetzt
werden.

Anzuhören ist eine MAV z. B. bei:
•    Maßnahmen innerbetrieblicher Information und Zusammenarbeit
•    Verlegung oder Zusammenlegen von Einrichtungen
•    Veränderungen von Arbeitsabläufen.

Doch das ist längst nicht alles!
Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen Evangelisch- Lutherische Kirche in Bayern berät und unterstützt die MAV bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, Rechte und Pflichten.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.gamav-bayern.de/
Der Gesamtausschuss setzt sich aus Vertretern aus allen Kirchenkreisen der ELKB zusammen.

Ihre MAV im Dekanat Thurnau:

Tim Herzog

1. Vorsitzender
Tim Herzog
Dekanatsjugendreferent
Dekanat Thurnau: 09228 971191
mav.dekanat.thurnau@elkb.de

Platzhalter

2. Vorsitzende
Carlos Schramm
Erzieher
Hort KiTa Arche Noah: 09228 99 53 59
 

Platzhalter

Schriftführer
Steffen Schmitt
Jugendleiter
Jugendtreff Hollfeld
 

Platzhalter

Beisitzerin
Kristina Bergmann
Erzieherin
Kindergarten KiTa Arche Noah: 09228 59 79
 

A. Michael

Beisitzerin
Andrea Michael
Kinderpflegerin
Krippe KiTa Arche Noah: 09228 9969440
andrea.michael@elkb.de

Sitzungstermine

Die nächsten MAV-Sitzungen sind für folgende Termine geplant. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

06.07.26, 21.09.26, 26.10.26, 23.11.26, 14.12.26
Änderungen und zusätzliche Sitzungstermine möglich.

Downloads

Übersicht mit Beschreibung der Informationen auf der Gehaltsmitteilung

MAV-Info per Mail

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